Alexander Stevens: Sex vor Gericht

Das Thema Sexualstraftecht ist ein heikles Thema. Anwalt Dr. Alexander Stevens vertritt in diesem schwierigen Bereich sowohl Opfer als auch Täter. In seinem Buch berichtet er über traurige, dramatische und auch komische Fälle aus seiner Laufbahn. Ein schwieriges Thema zur Unterhaltungslektüre aufbereitet.

_Sex vor GerichtAnwalt Dr. Alexander Stevens ist spezialisiert auf Sexualstrafrecht. Auf diesem Gebiet vertritt er sowohl Opfer von Sexualdelikten als auch Beschuldigte. Im Buch „Sex vor Gericht“ beschreibt er einige seiner Fälle. Mal sind die dramatisch, mal tragisch, hin und wieder komisch oder kurios. Aber immer stehen Recht und Gesetzgebung im Vordergrund. Das ist für Außenstehende und Hinterbliebene nicht immer leicht zu verstehen und hinzunehmen.
Das Spektrum des Buches reicht von Exhibitionismus, Spannen, Tierpornografie, Inzest, Ansteckung mit HIV, sexuelle Gewalt und Sadismus bis zum Kindesmissbrauch. Und das ist nur ein kleiner Teil. Anhand der verschiedenen Fälle, zeigt Stevens auf, welche Delikte warum wie oder vielleicht auch gar nicht bestraft werden können. Er spricht veraltete Gesetze an, die überarbeitet oder ganz abgeschafft gehören. Und zeigt wo manchmal dem Gericht bzw. der Rechtsprechung die Hände gebunden sind.
Beispielsweise das sogenannte „Spannen“: In diesem Fall das Beobachten einer Frau auf der Toilette. Der Voyeur kann durch ein Gericht nicht bestraft werden, weil es gemäß geltendem Gesetz keinen Straftatbestand gibt.
Auch im Fall der zwangsverheirateten Sali sind dem Anwalt und der Polizei die Hände gebunden. Hier kommt es erst gar nicht zu einer Strafanzeige, weil die junge Frau zwar ihr Leid dem Anwalt gegenüber beschreibt. Vor der Polizei allerdings macht sie keine Aussage. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenigstens der Frührentner, der seine Aufgabe darin sieht Teenagern die korrekte Körperpflege – vor allem im Intimbereich – zu zeigen und sie in der Sexualkunde zu unterweisen, kann einer Strafe zugeführt werden. Doch auch hier gibt es Knackpunkte, die dem Gericht Grenzen aufzeigen.
Demgegenüber steht aber auch ein Mann, der sich nach all den vermeintlichen „Späßen“ seiner Kollegen auch einmal einen Scherz erlaubt und dafür die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt.
Vornehmlich aber geht es um Fälle, in denen der Angeklagte fälschlicherweise beschuldigt wird: „Der Maler und sein Pinsel“ beispielsweise oder „Die Menschenhändlerin“, „Lust“, „Küchenpsychologie“ und „Der Hörer“.

Unterhaltungslektüre mit Lerneffekt – sehr empfehlenswert

Tja, was schreib ich jetzt darüber? Ein Buch über sexuelle Straftaten gut zu finden, klingt ein wenig blöd. Also stelle ich einfach erstmal klar, dass ich natürlich nicht die Straftaten gut finde. Dass ich auch nicht komisch finde, wenn ein Täter ungeschoren davon kommt und ich es erst recht nicht komisch oder witzig finde, wenn Menschen Gewalt angetan wird und/oder ein Unrecht geschieht.
Ich finde das Buch also gut, sehr gut sogar. Es befasst sich mit einem äußerst heiklen Thema, das ja gerne mal unter den Teppich gekehrt wird. Natürlich gibt es den einen oder anderen Fall zum Schmunzeln – ich denke da nur an die Geschichte mit den Tierpornos. Die Pointe verrate ich allerdings jetzt nicht.
Und gerade weil es so ein heikles Thema ist finde ich es klasse, dass 1. Herr Dr. Stevens sich herangetraut hat und 2. es geschafft hat, auch noch ein unterhaltsames Buch daraus zu machen. Das liegt sicherlich auch an der Auswahl der Fälle. Besonders positiv ist mir aufgefallen, dass mit den einzelnen Anekdoten dem Leser die Rechtslage und die Gesetzgebung vermittelt werden. Oftmals bleibt für den Laien ja unverständlich warum ein Spanner oder Stalker letztendlich doch nicht verurteilt wird oder warum jemand der Kinder missbraucht nur milde Strafe bekommt. Das wird hier im Rahmen der aufgezeigten Beispiele nachvollziehbar erklärt.
Ich persönlich hätte ein einleitendes Vorwort oder ein Abschließendes Nachwort ganz gut gefunden. So fühle ich mich irgendwie ins kalte Wasser geschmissen. Aber das ist offenbar auch genauso gewollt.
Trotz der schwierigen Thematik ist das Buch keine schwere Kost und kann durchaus als Unterhaltungslektüre verstanden werden. Natürlich gibt es Fälle bei denen es einem schlecht wird beim Lesen. Mal weil die Tat so brutal ist, mal weil die Behörden so unsensibel sind und mal weil dem Gericht die Hände gebunden sind.
Die Kapitel sind aber nicht allzu lang, so dass man das Buch auch gut mal weglegen kann, wenn es einem zu viel wird.
Von meiner Seite gibt es eine klare Empfehlung für „Sex vor Gericht“.

Vorschau

Mich hat das Buch bzw. die Thematik sehr beschäftigt und meine ohnehin vorhandene Neugier noch verstärkt. Und vielleicht stellen sich einige von Euch auch die Frage, „Wie kann man nur einen Sex-Täter verteidigen? Was ist denn das für ein Mensch?!“ Gerade jetzt wo es darum geht das Sexualstrafrecht zu reformieren.
Weil ich das Thema sehr spannend finde und mir dachte, für andere könnte es ebenfalls interessant sein, habe ich mich gleich nach Lektüreende mit dem Autor und Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens in Verbindung gesetzt. Auf meine Email mit vielen neugierigen Fragen bekam ich schon wenige Stunden später eine Antwort. Darüber habe ich mich logischerweise sehr gefreut. Was er mir geschrieben hat, möchte ich Euch natürlich nicht vorenthalten. In den nächsten Tagen könnt Ihr das Interview hier auf dem Blog nachlesen.

 

Autorenporträt
Dr. Alexander Stevens ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren auf Sexualdelikte wie Vergewaltigung, Missbrauch, Kinderpornographie und Rotlichtkriminalität spezialisiert.
Einem breiten Publikum ist er auch durch zahlreiche Fernsehauftritte als Anwalt in verschiedenen TV-Formaten wie »Richter Alexander Hold«, »Im Namen der Gerechtigkeit« oder »Galileo« bekannt.

Buchinfo
„Sex vor Gericht. Ein Anwalt und seine härtesten Fälle“ von Alexander Stevens, erschienen bei Knaur TB
Taschenbuch: 224 Seiten, € 9,99, ISBN: 978-3-426-78812-7
eBook: 224 Seiten, € 9,99, ISBN: 978-3-426-43834-3

Quellen
Bild+Autorenporträt: www.droemer-knaur.de / Text (außer Autorenporträt): Susanne

Ein Gedanke zu “Alexander Stevens: Sex vor Gericht

  1. Pingback: Alexander Stevens: „Es gibt kein Täter- und kein Opfergeschlecht“ | Wortgestalten

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s