Alexander Stevens: „Es gibt kein Täter- und kein Opfergeschlecht“

Nach der Rezension zu „Sex vor Gericht“ wage ich mich heute nochmal an ein heikles Thema: Sexualstraftaten.
Nackte Haut und das Motto Sex sells sind heutzutage allgegenwärtig. Die eine oder andere Feministin geht da vielleicht noch auf die Barrikaden, aber im Großen und Ganzen haben wir uns an halbnackte Frauen und Männer auf Werbepostern und im TV gewöhnt. Trotzdem – oder vielleicht gerade deswegen – reagieren viele überaus ablehnend, wenn es um das Thema Sexualstraftaten geht. Natürlich ist das auch ein spezielles Thema, dass man vielleicht nicht unbedingt beim Kaffeeklatsch bespricht. Aber es ist eben eines, dass wichtig ist und mit dem man sich auch außerhalb von Stammtischparolen wie „Allen die Eier abschneiden.“ oder „Die sind doch alle krank.“ befassen sollte. Gerade jetzt wo das Sexualstrafrecht reformiert werden soll.

Tatsache ist doch: Wer mit einer Sexualstraftat in Berührung kommt ist schnell stigmatisiert. Und das völlig unabhängig davon ob man tatsächlich schuldig ist. Selbst wessen Unschuld ganz klar bewiesen ist, muss mit Anfeindungen ob seiner einstigen Anklage leben. Im Übrigen gilt das nicht nur für Täter. Auch Opfern wird oft genug ein Stempel aufgedrückt. Und dem Anwalt, der einen angeklagten Sexualstraftäter verteidigt, dem bringt man ja ohnehin nur Verachtung entgegen. Wir alle sind jedoch nicht davor gefeit, selbst einmal unschuldig bezichtigt zu werden oder aber Opfer zu sein.

Hinterfragen und nachdenken – kein Generalverdacht

Dabei gilt es doch eigentlich zu hinterfragen, nachzudenken und nicht einfach jeden unter Generalverdacht zu stellen. Schließlich gilt doch nach wie vor die Unschuldsvermutung, solange eine Straftat nicht zweifelsfrei bewiesen ist. Versteht mich nicht falsch. Mir liegt es fern hier eine Lanze für Straftäter zu brechen. Wer einer anderen Person Gewalt angetan hat, der gehört bestraft. Basta! Wichtig ist aber die Prüfung des Einzelfalles: Was ist tatsächlich geschehen und warum? Nur dann kann die richtige Strafe und auch Hilfe angeordnet werden. (Denn auch wenn ich bei dem Argument selbst hin und wieder die Augen verdrehe, ist es eben doch manchmal die schwere Kindheit, die beim Täter so einen Schaden hinterlassen hat, dass er nicht anders kann, also so zu handeln wie er es tat. Oder es ist eine anders begründete Erkrankung, die die Tat zur Folge hatte.)

_Sex vor GerichtIm Buch „Sex vor Gericht. Ein Anwalt und seine härtesten Fälle“ beschreibt Sexualstrafrechtler Dr. Alexander Stevens einige Fälle aus seinen Akten. Die Auswahl an Sexualstraftaten zeigt auf, welche teils kuriosen Fälle da verhandelt werden, wie schnell ein scheinbar harmloser One-Night-Stand zur Anklage wegen Exhibitionismus werden kann und welche rechtlichen Mittel im Moment einem Gericht zur Verfügung stehen.

Das Thema beschäftigt mich. Ich finde es interessant und spannend und könnte mir vorstellen, dass auch einige von Euch mehr zum Sexualstrafrecht wissen wollen und über einen Mann, der sich tagtäglich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie beschäftigt. Also habe ich mit dem Anwalt und Autor Dr. Alexander Stevens Kontakt aufgenommen und ihm ein paar neugierige Fragen gestellt. Lest selbst:

Susanne: Sie haben viele Jahre lang als Rettungssanitäter gearbeitet. Warum wurden Sie schließlich Anwalt? Ist das Ihr Berufswunsch aus Kindertagen?

Dr. Alexander Stevens: Nein, gar nicht. Meine Berufswünsche haben sich im Laufe der Zeit vielfach verändert. Ich war schon immer viel interessiert, ob Musik, Medizin, Fliegerei, Journalismus oder eben Recht. Ursprünglich wollte ich Arzt werden (daher auch die Ausbildung zum Rettungssanitäter noch während der Schulzeit), dann wollte ich Pilot werden und habe sogar den Lufthansa Pilotentest bestanden um dann aber zu merken, dass mich der Alltag langweilen würde, habe dann für diverse Zeitungen geschrieben um schlussletztlich bei Jura anzukommen, weil es bei der Juristerei eben keinen Lebensbereich gibt der nicht von Paragrafen und Gesetzen betroffen wäre.

Wie wird man dann zum Strafverteidiger?

Zunächst einmal bedarf es einer gewissen Affinität zum Strafrecht – die hatte ich schon immer. Was darf man, was nicht – wie wird man zum Mörder und wie klärt man eine solche Tat auf: das sind so Fragen die man sich als Kind – aber heute wohl immer noch stellt…
Hat man sich per se einmal auf das Strafrecht als eines von so vielen möglichen Rechtsgebieten festgelegt, muss man schließlich noch entscheiden auf welcher Seite des Rechts man stehen will: Richter, Staatsanwalt oder Anwalt. Freilich ist bei dem überwiegenden Teil der Juristen diese Frage bereits durch die Abschlussprüfung geklärt, denn rund 80 % aller Juristen haben nicht die hierfür nötige Note um Richter oder Staatsanwalt werden zu können – nur die sog. Einser-Juristen werden in den Staatsdienst aufgenommen. Bei mir war es aber eine bewusste Entscheidung, ich hatte ein Jobangebot als Staatsanwalt außerhalb Bayerns, konnte mich aber nicht damit anfreunden auf alle Tage einen Chef über mir zu haben, der mir sagt was ich zu tun habe. Als Anwalt bin ich mein eigener Chef und entschiede auch selbst wann ich Lust zum Arbeiten habe und wann nicht. 🙂

„Ich hätte die Schulbank sehr gerne nochmal gedrückt“

Ihre Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht beruht auf einem Fall in dem Sie einen jungen Mann verteidigten von dessen Unschuld Sie überzeugt waren bzw. noch immer sind. Der Mann wurde dennoch verurteilt. Wie funktioniert die Spezialisierung auf ein bestimmtes Themengebiet, drückt man noch einmal die Schulbank, bildet sich weiter?

(Gut recherchiert! 🙂 ) Ich hätte die Schulbank sehr gerne nochmal gedrückt, um die Defizite nachzuholen die mir die juristische Ausbildung in den Randgebieten, die eben nicht unterrichtet werden, aufzuholen. Doch das Sexualstrafrecht wird nicht nur nicht an der Uni in der praktischen Juristenausbildung gelehrt, es gibt auch keinerlei Fortbildungsmöglichkeiten im Sexualstrafrecht. Um alles was mit Sexualdelikten zu tun hat, machen die Juristen einen großen Bogen. Mit solch Schmuddelkram will der besonnene Jurist halt nichts zu tun haben. Es gibt selbst zahlreiche Strafverteidiger, die Sexualmandate aus persönlicher Abscheu vor den Tätern sogar ablehnen! (Bei Mördern haben Sie aber keine Skrupel.)
Ergo habe ich mir das bisschen Literatur, die es zum Sexualstrafrecht gibt, zusammengeklaubt und mir alles dazu im Selbststudium beigebracht.
Das Wichtigste im Sexualstrafrecht lernt man aber ohnehin nur durch Erfahrung.

Wie beginnt generell so ein Mandat? Der Klient kommt in Ihre Kanzlei und legt gleich die Karten auf den Tisch oder braucht es hier erst einmal ein Vertrauensverhältnis? Schließlich ist es ja ein sehr spezielles und persönliches Thema.

Stevens, Alexander

Dr. Alexander Stevens – Anwalt für Sexualstrafrecht, Schauspieler und Autor (Mit freundlicher Genehmigung von Dr. A. Stevens)

Hier kann ich schon mal mit einem großen Mythos aufräumen: Der Anwalt hat keine Ahnung ob der Täter es nun war oder nicht – zumindest nicht der Anwalt für Sexualdelikte. Das hat folgenden Grund: Menschen die eines Sexualdeliktes beschuldigt werden stehen in der Gesellschaft auf der sittlich tiefsten Stufe. Selbst die eigene Familie und der Freundeskreis haben für solche Taten kein Verständnis und würden sich sofort von einem Sextäter abwenden. Und wie man sieht tun das ja sogar sehr viele Anwälte auch. Ergo sind die Mandanten die zu mir kommen ALLE UNSCHULDIG (zumindest behaupten sie das).
Es gilt dann nüchtern und neutral und vor allem ohne voreingenommene persönliche Moralvorstellungen die Aktenlage aufzuarbeiten und zu entscheiden welche Strategie an fährt: Freispruch- oder Strafmaßverteidigung.

„… bis hin zu Morddrohungen“

Sie sagen, im Sexualstrafrecht hat man keine Lobby. Kein Steuersünder beispielsweise würde sich von einem Anwalt vertreten lassen, der auch Sexualstraftäter verteidigt. Ihre Klientel hat sich also logischerweise verändert. Hat sich seit Ihrer Spezialisierung auch der Umgang zwischen Ihnen und Ihren Kollegen und Richtern geändert?

Mit dem Beruf den ich gewählt habe polarisiere ich und dadurch dass ich mich für eine maßvolle und distanzierte Befassung mit dem Sexualstrafrecht vor allem auch medial einsetze erfahre ich überproportional viel Anfeindung. Das reicht bis hin zu Morddrohungen.
Bei den Richtern erlebe ich zwar keine persönliche Anfeindung, aber unterliege mit meinen Mandanten in vielen Fällen jener Vorurteile subjektiver Moral, die ein neutraler unparteiischer Richter eben nicht haben dürfte. Wenn etwa meinem  Mandanten der sexuelle Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird, brauchen Sie nicht glauben, dass der Richter, der selbst Vater von Kindern ist, nicht auch persönlich emotional vorbefasst ist.

Mit Ihrer Spezialisierung auf Sexualstrafrecht sind Sie Ihres Wissens bisher alleine. D.h. kein anderer Strafverteidiger befasst sich so ausschließlich mit sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und Kinderpornografie. Ist es Ihnen wichtig mehr Mitstreiter in den Reihen der Strafverteidiger zu bekommen und in der Hinsicht nicht allein auf weiter Flur zu stehen?

Recherchiert man im Internet findet man schon vereinzelt Anwälte die auch Sexualstrafrecht anbieten – aber ausnahmslos auf dieses Gebiet spezialisiert hat sich meines Wissens nach bisher nur ich. Zu groß sind wohl die Anfeindungen und allein von Sexualdelikten leben können werden Sie nur, wenn Sie genügend Mandate haben, was in Kleinstädten eher nicht der Fall sein wird. Sexualdelikte machen gerade einmal 0,8 % aller Straftaten aus.
Nichts destotrotz hat sich unsere Kanzlei jährlich vergrößert. Vor 6 Jahren habe ich als Einzelanwalt mit den Sexualstrafsachen angefangen, mittlerweile sind wir 5 von 7 Anwälten die in der Kanzlei fast ausnahmslos Sexualstrafsachen bearbeiten.

Thema Privatleben: „Da wird viel spekuliert“

Wie wirkt sich Ihr Beruf auf das Privatleben aus? Sowohl auf Sie persönlich als auch im Kontakt mit Menschen.

Da wird natürlich viel spekuliert und medienwirksam polarisieren lässt sich mit der Frage natürlich auch um Gehör zu finden: Wenn ich also in der Zeitung „die Welt“ zitiert werde, dass ich keine One-Night-Stands mehr habe, dann mag das vielleicht stimmen, vielleicht auch nicht – nur vorsichtiger was mein eigenes Privatleben in Bezug auf Frauenbekanntschaften angeht bin ich allemal geworden.

Ein Mandant, von dessen Unschuld Sie überzeugt sind, wird schuldig gesprochen und verurteilt. So wie der Fall des jungen Mannes, der Sie auf Ihre Spezialisierung gebracht hat. Wie gehen Sie mit solchen Fällen abgesehen von der Möglichkeit der Berufung um?

Das mit der Berufung sagt sich so leicht: Eine solche gibt es nämlich in den meisten Sexualstrafverfahren gar nicht! Aufgrund der hohen Straferwartung werden nämlich Sexualdelikte regelmäßig zum Landgericht angeklagt und über dem Landgericht steht nur der Bundesgerichtshof der wiederum 97 % aller Revisionen abschmettert. Von dem her gehe ich mit sehr viel Vorsicht und extrem gut vorbereitet in ein Sexualstrafrechtsverfahren, weil man als Anwalt weiß, dass das erste Gerichtsverfahren für ihn zugleich das letzte und damit die einzige Chance für den Mandanten ist zu kämpfen und ggf. zu gewinnen.

Sex mit dem schlafenen Ehepartner kann bis zu 15 Jahre Knast bedeuten

Die Reform und nochmalige Verschärfung des Sexualstrafrechts ist geplant. Diese Reform findet nicht Ihre Zustimmung. In Ihrem Buch wird dennoch Kritik am aktuellen Sexualstrafrecht deutlich. Wenn Sie könnten, was würden Sie ändern?

Sehr viel: Ich würde den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger deutlicher formulieren, um den Gerichten nicht so viel Auslegungsspielraum zu gewähren, denn wenn Sie mit Ihrer schlafenden Ehefrau Sex haben, dann kann das bis zu 15 Jahre Knast bedeuten.
Den Exhibitionismus, der nach derzeitiger Rechtslage nur für Männer, nicht aber für Frauen strafbar ist, würde ich als Ordnungswidrigkeit kodifizieren, Beischlaf unter Verwandten, sowie die Verbreitung pornografischer und tierpornografischer Schriften ganz aus dem Gesetz streichen, und ich würde mir nochmal ganz genaue Gedanken zur Strafbarkeit von Kinder- und Jugendpornographie machen: denn was viele nicht wissen, wenn mein Sohn oder meine Tochter für ihren Freund oder Freundin ein Nacktbild von sich macht und z.B. per SMS verschickt, macht sich der jeweils andere des Besitzes von Kinder- bzw. Jugendpornographie strafbar… Ob sich in einem solchen Fall die Bevölkerung dann immer noch härtere Strafen für den Besitz von Kinder und Jugendpornographie wünscht?

Sie möchten mit Ihrem Buch „Sex vor Gericht“ aufklären und die zunehmende Moralisierung zeigen. Wann hatten Sie die Idee für dieses Buch? Gab es ein konkretes Erlebnis?

Die Idee km mit der Edathy Affäre, als plötzlich alle nach härteren Gesetzen schrien und ich mich fragte, ob ich nun meine Mutter anzeigen müsse, weil Sie noch zu Hauf Nacktbilder von mir als Kind von längst vergangenen Urlaubs- oder Badetagen im Fotoalbum kleben hat.  Ich kann von so vielen Geschichten berichten in denen man sich sofort ein Vorurteil bildet, dass sich aber dann nach Auflösung des Falles als völlig falsch herausstellt. Subjektive Moral und undifferenzierte Voreingenommenheit haben keinen Platz im Sexualstrafrecht.

„Männer sind ebenso Opfer wie Frauen Täter sind“

Nach welchem Prinzip haben Sie die nun veröffentlichten Fälle ausgewählt?

Ich habe jene Geschichten ausgewählt in denen ich dem Leser aufzeige, dass es kein Täter- und kein Opfergeschlecht gibt. Männer sind ebenso Opfer wie Frauen Täter sind und umgekehrt. Nicht weil es etwa genauso viele Frauen gibt, die Sexualdelikte begehen, sondern weil es genügend Fälle gibt, in denen Sex einfach nicht strafbar ist und er auch nicht bestraft gehört (nehmen Sie etwa den Fall „Babysitter gesucht“ bei dem ein Mann letztlich dafür angezeigt wird, dass er vorgibt einen Babysitter zu suchen, in Wirklichkeit aber gern eine kleine Affäre mit der Babysitterin hätte und nur für das Aussprechen dieses Ansinnens wegen Beleidigung verhaftet wird!!!)

Im Buch gibt es keinen Prolog oder ein Nachwort. Beides hätte Ihnen ja eine perfekte Möglichkeit geboten, Ihr Anliegen noch einmal klar zu formulieren. Warum verzichten Sie darauf?

Ich halte nichts von Büchern die sich erst oder noch erklären müssen.  Mein Buch beginnt mit dem Satz „Das ist meine Vagina“ und endet mit einem Fall der mich zu Tränen gerührt hat. Zwischen diesen beiden Polen finden sich jede Menge Informationen über die Täter, die Opfer und was alles in deutschen Schlafzimmern so passiert und man vermutlich nicht für möglich hält. Das alles muss nicht in einem Vor- oder Nachwort erklärt werden – die Fälle und deren Auflösung müssen sich selbst erklären.

Sie sind als Anwalt tätig. Im TV treten Sie als Schauspieler bei Richter Alexander Hold in Erscheinung. Nun sind Sie auch noch Autor. Wann schalten Sie mal ab und wie?

Es gibt so ein Sprichwort das heißt: „Schlafen kannst Du immer noch wenn Du tot bis“… Ich halte es mit dem Abschalten ähnlich; auch wenn ich zugeben muss, dass ich echt gerne und lange schlafe.

 

Herzlichen Dank an Dr. Alexander Stevens für die schnelle und so ausführliche Beantwortung meiner Fragen.

 

Dr. Alexander Stevens ist Fachanwalt für Strafrecht und seit Jahren auf Sexualdelikte wie Vergewaltigung, Missbrauch, Kinderpornographie und Rotlichtkriminalität spezialisiert.
Einem breiten Publikum ist er auch durch zahlreiche Fernsehauftritte als Anwalt in verschiedenen TV-Formaten wie »Richter Alexander Hold«, »Im Namen der Gerechtigkeit« oder »Galileo« bekannt.

 

 

Ein Gedanke zu “Alexander Stevens: „Es gibt kein Täter- und kein Opfergeschlecht“

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